VereinbarungDecember 12th, 2024
FiledDecember 12th, 2024Das Amt für Kommunikation und das Bundesamt für Kommunika- tion haben sich darauf verständigt, an den Protokollen I, II, III, IV und V zur genannten Vereinbarung auf Grund der Bevollmächtigung durch Art. 9 Abs. 1 der Vereinbarung die Änderungen gemäss Beilage vorzunehmen.