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Zusatzvereinbarung der Deutschen Telekom Gruppe für den Einkauf von Hotel- und Tagungsleistungen bei Gruppen > 9
Zusatzvereinbarung Für Den Einkauf Von Hotel- Und Tagungsleistungen • April 28th, 2022

Beteiligung bezeichnet ein Unternehmen, bei dem die Deutsche Telekom AG berechtigt ist, direkt oder indirekt mehr als 20 % der Stimmrechte auszuüben. Weitere Unternehmen können einvernehmlich einbezogen werden, wobei der Auftragnehmer seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern darf.