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December 9th, 2015
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    December 9th, 2015

Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006, Ziffer 5, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformates oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zum Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) getroffen werden. Die Anlage zur Festlegung BK6-06-009 wurde geändert durch den Beschluss BK6-11-150 vom 28.10.2011 und ist in dieser Fassung anzuwenden ab dem 01.04.2012.