BA URECHTSVERTRA GJune 4th, 2003
FiledJune 4th, 2003Die vertretungsbefugten Organe der Baurechtsnehmerin erklären an Eides Statt, dass die Baurechtsnehmerin ihren Sitz im Inland oder an einem gleichgestellten Ort hat, und sich ihr Stamm- bzw. Eigenkapital überwiegend in inländischen oder gleichgestellten Besitz befindet.