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BA URECHTSVERTRA G
June 4th, 2003
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    June 4th, 2003

Die vertretungsbefugten Organe der Baurechtsnehmerin erklären an Eides Statt, dass die Baurechtsnehmerin ihren Sitz im Inland oder an einem gleichgestellten Ort hat, und sich ihr Stamm- bzw. Eigenkapital überwiegend in inländischen oder gleichgestellten Besitz befindet.