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Auftrag zur Eröffnung eines unwiderruflichen Dokumenten-Akkreditivs - Teil A -
Auftrag Zur Eröffnung Eines Unwiderruflichen Dokumenten-Akkreditivs • March 16th, 2023

Bank des Auftraggebers („Hausbank“) Volksbank Main-Tauber eG Rechte Tauberstrasse 197877 Wertheim/Main zur Weiterleitung an:DZ BANK AGDeutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt HamburgMünchen Stuttgart Der Auftraggeber beauftragt die Hausbank unter Stellung einer Rückgarantie der Hausbank und unter Anerkennung der Bedingungen für das Avalkreditgeschäft der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main („DZ BANK“), der DZ BANK einen Auftrag zur Eröffnung eines Dokumenten-Akkreditivs zu erteilen. Das Dokumenten-Akkreditiv soll den Bestimmungen der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer, Paris, in der zum Zeitpunkt der Akkreditiveröffnung gültigen Fassung unterliegen.Der Auftraggeber erkennt an, dass die DZ BANK die Annahme des Auftrages der Hausbank ablehnen kann, wenn berechtigte Interessen derDZ BANK einer Annahme des Auftrages entgegenstehen. Die Entscheidung steht im Ermessen der DZ BANK. Auf