Vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenJanuary 3rd, 2024
FiledJanuary 3rd, 2024Die Vivid Money GmbH ("Vivid") stellt dem Kunden zur Erfüllung ihrer Informationspflichten gemäß Art. 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB die nachfolgenden Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung, die Vivid über eine mobile Anwendung ("Vivid App") anbietet und über die Vivid auf einer Website www.vivid.money ("Vivid Web") informiert (Abschnitt I.). Darüber hinaus erhält der Kunde die Widerrufsbelehrung (Abschnitt II.).