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Nutzungsbedingungen für Endgeräte von Schülerinnen und Schülern
February 4th, 2021
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    February 4th, 2021

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler im Rahmen des DigitalPakts Schule – Sofortausstattungsprogramm auf den Namen der Erziehungsberechtigten/ des Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Daher sollten die Nutzungsbedingungen von der Schülerin oder dem Schüler mit den Erziehungsberechtigten genau gelesen werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der in der Schule verantwortlichen Person.