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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberbank - Gegenüberstellung der geänderten Bestimmungen.
September 11th, 2015
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    September 11th, 2015

Fassung 2013 Fassung 2015 2. ÄnderungenZ 2 (1) Änderungen dieser zwischen Kunden und Kreditinstitut vereinbarten AGB gelten nach Ablauf von 2 Monaten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den Kunden als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Die Mitteilung an den Kunden kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm vereinbart worden ist. Eine mit dem Kunden getroffene Vereinbarung über den Zugang von Erklärungen des Kreditinstituts gilt auch für die Mitteilung von Änderungen der AGB.(2) Das Kreditinstitut wird den Kunden in der Mitteilung auf die Änderung der AGB hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab Zugang der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der AGB betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner Homepage veröffentlichen und diese in Schriftform