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VVS_T_211001)
Allgemeine Bedingungen Für Den Vorläufigen Versicherungsschutz • March 16th, 2023

als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Sie erhalten von uns vorläufi- gen Versicherungsschutz zu dem von Ihnen gewünschten Vertrag. Der "gewünschte Vertrag" ist der von Ihnen beantragte Vertrag oder der Vertrag, zu dem Sie unverbind- lich oder im Rahmen einer Direktpolicierung einen Vorschlag angefragt haben. Für den vorläufigen Versicherungsschutz gelten die folgenden Bedingungen. In den Bedingun- gen nutzen wir die Abkürzung VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versiche- rungsvertragsgesetz).