Merkblatt „Arbeitsrecht für Minijobber“April 19th, 2016
FiledApril 19th, 2016Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung (sogenannter Minijob) ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Ihr Arbeitgeber sollte daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: