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Merkblatt „Arbeitsrecht für Minijobber“
April 19th, 2016
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    April 19th, 2016

Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung (sogenannter Minijob) ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Ihr Arbeitgeber sollte daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: