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Allgemeine und Besondere Teilnahmebedin- gungen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz für Firmengemeinschaftsbeteiligun- gen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland
Teilnahmebedingungen • September 22nd, 2014

Die Teilnahmebedingungen sind die Grundlage der Zu- sammenarbeit zwischen der Industrie- und Handelskam- mer Chemnitz (IHK) als vermittelndem Veranstalter der Firmengemeinschaftsbeteiligung und des ausstellenden Unternehmens (nachfolgend als „Aussteller“ bezeichnet). Ihnen liegen u.a. die Teilnahmebedingungen des Messe- veranstalters sowie dessen gültige Nomenklatur der Aus- stellungsgegenstände zu Grunde. Die Firmengemein- schaftsbeteiligungen können gemeinsam mit den Indust- rie- und Handelskammern Dresden und Leipzig (sächsi- sche IHKn) als weitere Veranstalter koordiniert werden ohne dass diese selbst Vertragspartner des Ausstellers werden.