Allgemeine Geschäftsbedingungen für ArbeitnehmerüberlassungsverträgeAllgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassungsverträge • March 5th, 2019
Contract Type FiledMarch 5th, 2019Die TRIJOBS GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach Art. 1 § 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Des Weiteren ist die TRIJOBS GmbH ordentliches, tarifgebundenes Mitglied der Tarifgemeinschaft Qualitätsorientierter Zeitarbeitsunternehmen (TQZ).