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Die Vertragspartner teilen einander Änderungen von bilanzierungsrelevanten Daten nach den Fristen der GeLi Gas mit. Die initiale Meldung von neuen hinzukommenden Bilanzkreisnummern /Sub-Bilanzkontonummern nach Anlage 1 durch den Transportkunden an den Netzbetreiber hat bis zum 10. Werktag vor Anmeldung zum Lieferbeginn im Sinne der GeLi Gas bzw. bis zum 10. Werktag vor Anmeldung der Änderung der Bilanzkreiszuordnung auf eine neue hinzukommende Bilanzkreisnummer/Sub-Bilanzkontonummer im Rahmen des Prozesses Stammdatenänderung zu erfolgen. Für die Zuordnung von Ausspeisepunkten zu diesen Bilanzkreisnummern / Sub-Bilanzkontonummern gelten die in der GeLi Gas hierfür vorgesehenen Fristen.