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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Remote Service – Leistungen BENTELER Maschinenbau GmbH
October 2nd, 2019
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    October 2nd, 2019

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis für den Betrieb der Maschinen und Anlagen sowie der unfertigen Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (nachfolgend „Anlage“) beim Auftraggeber verbleiben. Remote Service-Leistungen können, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, insbesondere keine regelmäßige Wartung und sicherheitstechnische Prüfung der Anlage ersetzen.