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ENTGELTORDNUNG
May 8th, 2020
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    May 8th, 2020

Flugplatzunternehmer für den Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen ist die Flugplatz Mainz Betriebsgesellschaft mbH (FMBG). Gemäß § 19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt der Flugplatzunternehmer die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen fest (Entgeltordnung). Die Berechnung der Entgelte erfolgt kostenbezogen und beinhaltet neben den baulichen und technischen Infrastruktureinrichtungen auch die Bereitstellung des Feuerlösch- und Rettungsdienstes sowie des Winterdienstes.