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September 8th, 2020
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    September 8th, 2020

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1. Allgemeines/Geltungsbereich (1) Die vorliegenden AEB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Maschinenbau Leicht GmbH, 96103 Hallstadt (nachfolgend „MBL“), mit ihren Geschäftspartnern und Lieferanten („Lieferant“). (2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes ver- einbart, gelten die AEB auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. (3) Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergän- zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und inso- weit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der All