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Allgemeine Geschäftsbedingungen
April 9th, 2017
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    April 9th, 2017

Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.