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DIE HAFTUNG DES MÖBELSPEDITEURS
May 18th, 2016
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    May 18th, 2016

Der Möbelspediteur haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenz- überschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland An- wendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer ein Verbraucher ist, entsprechend.