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Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
January 10th, 2018
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    January 10th, 2018

Der Bund (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes auf gemeinsamen Vorschlag der oder des Freiwilligen und einer für den Bundesfreiwilligendienst anerkannten Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung ab. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Bundes- freiwilligendienstgesetz - BFDG - als auch aus individuellen Vereinbarungen.