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Das Versorgungswerk - Erklärung zum Versorgungsverein der Fachverbände im Arbeitgeberverband Handwerk Bremen e.V.
November 5th, 2007
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    November 5th, 2007

Die Vereine Versorgungswerk sind Selbsthilfevereine des Handwerks. Der rück- deckende Versicherungspartner ist die INTER Versicherung. Die INTER Versicherung ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aus der Gründung von Handwerkern hervorgegangen. Die Rechtsform der Selbsthilfeeinrichtungen Versorgungswerk ist der eingetragene Verein, der nach Gründung in das Vereinsregister gemäß BGB § 21 eingetragen wurde. Nach Gründung haben die Versorgungswerke im Interesse der Handwerker Kollektiv(rahmen)verträge mit der INTER Versicherung auf dem Gebiet der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung abgeschlossen.