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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUM FONDSPORTFOLIO- VERWALTUNGSVERTRAG
Fondsportfolio-Verwaltungsvertrag • March 16th, 2023

Der Fondsportfolio-Verwalter und der im Konto- und Depoteröffnungsantrag benannte Antragsteller (nachfolgend „Auftraggeber“) vereinbaren hiermit einen Fonds-portfolio- Verwaltungsvertrag nach Maßgabe nachfolgender Regelungen auf Basis gegen- seitigen Vertrauens und Verständnisses. Die Konto- und Depotführung dafür erfolgt wahlweise bei der Augsburger Aktienbank (AAB) oder der European Bank for Fund Services GmbH (ebase), im Folgenden auch „Lagerstellen“. Für Details des Vertrages wird teilweise auf andere Dokumente verwiesen, die Voraussetzung für den Abschluss des Fondsportfolio-Verwaltungsvertrages (insbesondere Konto-/Depotvertrag) sind, oder sonst Bestandteil dieses Vertrages sein können. Insbesondere gilt dies für die in Ziffer 14 genannten Dokumente und Vertragsunterlagen.