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Hinweise und Informationen
May 24th, 2011
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    May 24th, 2011

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Juli 2001 mit den sechs UMTS-Lizenznehmern eine „Vereinbarung über den Informationsaus- tausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunk- netze“ geschlossen. Durch diese sogenannte „Mobilfunkvereinbarung“ wurde in den Grenzen des geltenden Rechts - insbesondere des Bau- und Immissionsschutzrechts - ein bundseinheitlicher Rahmen geschaffen, der die Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunkstruktur sicher- stellt. Durch die Vereinbarung konnte ein nachhaltiger Beitrag zur Verbes- serung der Akzeptanz der Technologie geleistet werden.