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Rechtsdienst
January 24th, 2019
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    January 24th, 2019

Seit dem 1.1.2005 gelten die Weisungen über den Vertragsfluss an der Universität Bern. Sie legen unter anderem fest, dass Verträge über Drittmittel dem Rechtsdienst der Univer- sität bzw. der Unitectra zu unterbreiten sind, bevor sie von der zuständigen Forscherin bzw. vom zuständigen Forscher, der Institutsleitung und/oder vom Verwaltungsdirektor unterzeichnet werden.