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July 25th, 2017
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    July 25th, 2017

„VEREINBARTE ZWISCHENLANDEORTE“ bezeichnet solche Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die im Flugschein oder im Flugplan der Fluggesellschaft als planmäßige Landepunkte auf dem Reiseweg des Fluggasts vermerkt sind.