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Besondere Bedingungen für das Produkt BVB Vollstrom
May 26th, 2020
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    May 26th, 2020

Der Lieferbeginn ist immer nur zum Monatsanfang möglich. Der Stromliefervertrag kommt zustande durch ein Angebot des Kunden und dessen Annahme durch DEW21. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Liefervertrag unterzeichnet oder im In- ternet unter www.dew21.de das Produkt BVB Vollstrom wählt und die Allgemeinen Lie- ferbedingungen von DEW21 durch Setzen eines Häkchens akzeptiert. DEW21 wird so- dann dem Kunden in Textform den Eingang des Auftrages und der angegebenen Daten bestätigen sowie ihm die geltenden Preise mitteilen. DEW21 wird danach die notwendi- gen Schritte des Lieferantenwechsels einleiten. Erst wenn DEW21 nach erfolgreicher Bestätigung des örtlichen Netzbetreibers über den Lieferantenwechsel dem Kunden einen verbindlichen Lieferbeginn mitteilt, kommt der Vertrag zustande. DEW21 behält sich grundsätzlich das Recht vor, die Annahme des Auftrages zu verweigern.