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Datenverarbeitungsvertrag
March 15th, 2023
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    March 15th, 2023

Der vorliegende Datenverarbeitungsvertrag – auch als Auftragsverarbeitungsvereinbarung bezeichnet - (“AVV”) wird vom Kunden („Kunde“) und der Mimecast Germany (GmbH) („Mimecast“), geschlossen und wird mit Datum der zuletzt geleisteten Unterschrift wirksam (das „Datum des Inkrafttretens“). Der Kunde und Mimecast werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Die in der AVV geregelten Datenverarbeitungsbedingungen („Datenverarbeitungsbedingungen“) sind Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags über die Nutzung der Produkte und Services von Mimecast („Hauptvertrag” oder zusammen “Vertrag”), und nehmen Bezug darauf.