Common Contracts

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Präambel
March 20th, 2014
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    March 20th, 2014

• 1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbearchitekt“ (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl des Werbearchitekten als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.