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Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Pflegevertrag • September 28th, 2012

Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen und kann entsprechend mit den Pflegekassen bzw. den Sozialhilfeträgern abrechnen.* Der Pflegedienst hat einen Vertrag nach § 132 a Abs. 2 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen und kann von diesen bewilligte Leistungen direkt mit ihnen abrechnen.* Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Entgeltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.