Vertrag über ambulante pflegerische LeistungenPflegevertrag • September 28th, 2012
Contract Type FiledSeptember 28th, 2012Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zugelassen und kann entsprechend mit den Pflegekassen bzw. den Sozialhilfeträgern abrechnen.* Der Pflegedienst hat einen Vertrag nach § 132 a Abs. 2 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen und kann von diesen bewilligte Leistungen direkt mit ihnen abrechnen.* Die geltenden Verträge zwischen dem Pflegedienst und den gesetzlichen Kostenträgern unter Einschluss der Entgeltverzeichnisse können vom Kunden jederzeit eingesehen werden.