Endgültige BedingungenFebruary 11th, 2016
FiledFebruary 11th, 2016Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/ EG abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt der Emittentin vom 27. August 2015 (der "Basisprospekt") und den dazugehörigen Nachträgen zu lesen. Die vollständigen Angaben über die Emittentin und das Angebot ergeben sich nur aus dem (ggf. durch Nachträge gem. §16 WpPG ergänzten bzw. aktualisierten) Prospekt in Verbindung mit den jeweiligen Endgültigen Bedingungen.