Vereinbarung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)Vereinbarung Nach § 72a SGB Viii • September 17th, 2015
Contract Type FiledSeptember 17th, 2015Diese Vereinbarung regelt in Anwendung des § 72a SGB VIII, wann Ehren- und Nebenamtliche ihre Tätigkeit beim Träger der freien Jugendhilfe sowie in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine und Verbände aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Ju- gendlichen nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach den §§ 30 und 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ausüben dürfen.