TeilnahmeerklärungTeilnahmeerklärung • December 8th, 2015
Contract Type FiledDecember 8th, 2015Nach § 325 HGB besteht für die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft die Verpflichtung, für diese den Jahresabschluss und weitere offenzulegende Angaben (im Folgenden kurz „Jahresabschlussdaten“ genannt) beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen (Einreichung, § 325 Abs. 1 HGB) und im Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen (Veröffentlichung, § 325 Abs. 2 HGB) bzw. einen Hinterlegungsauftrag zu erteilen (Hinterlegung, § 326 Abs. 2 HGB). Dieselbe Verpflichtung trifft nach § 264a HGB auch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaft einer OHG und einer KG, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter (ggf. unter Fortsetzung der Verbindung von Gesellschaften dieser Art) ist.