GeltungsbereichJanuary 23rd, 2009
FiledJanuary 23rd, 2009Die AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der BDH-Klinik Elzach und den Patienten bei vollstationären, teilstationären, vor- und nachstationären und ambulanten Leistungen der Klinik.