Pflege- und Betreuungsvertragsmuster Stand Dezember 2016December 16th, 2016
FiledDecember 16th, 2016Der Pflegedienst ist durch Versorgungsver- trag nach § 72 SGB XI zugelassen und kann von der gesetzlichen Pflegekasse des Kun- den bewilligte Leistungen direkt mit dieser abrechnen.* Der Pflegedienst hat einen Vertrag nach § 132 a Abs. 2 SGB V mit der gesetzlichen Krankenkasse des Kunden abgeschlossen und kann von dieser bewil- ligte Leistungen direkt mit ihr abrechnen.* Die geltenden Verträge zwischen dem Pfle- gedienst und den gesetzlichen Kostenträ- gern unter Einschluss der Entgeltverzeich- nisse können vom Kunden jederzeit einge- sehen werden.