Vereinbarung eines Sondernetzentgeltes gemäß § 20 Abs. 2 GasNEVSondernetzentgeltvereinbarung • October 11th, 2017
Contract Type FiledOctober 11th, 2017Der Netzbetreiber ist örtlicher Verteilernetzbetreiber i. S. d. § 3 Nr. 27 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und betreibt als solcher das dem Petenten vorgelagerte Gasversorgungsnetz. Üblicherweise würde der Netzbetreiber dem Petenten für die Nutzung seines Netzes bis zu dem dem Netzbetreiber selbst vorgelagerten Netz seine im Internet veröffentlichten Netzentgelte gemäß § 18 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) in Rechnung stellen.