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Kooperationsvereinbarung vom 20.05.2014
Kooperationsvereinbarung • May 22nd, 2014

Zweck des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. ist die Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft durch aktive und unmittelbare Förderung des Bibliothekswesens und der Information im Interesse der Allgemeinheit, der Kooperation aller Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen, sowie der Bibliotheks- und Informationswissenschaft, soweit es sich bei diesen um gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Organisationen handelt. Der dbv nimmt sich der gemeinsamen Sachfragen des Bibliothekswesens und der Information an. Der dbv verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des dbv dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (Auszug aus §2 der dbv- Satzung)