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Verbraucherinformationen
May 17th, 2020
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    May 17th, 2020

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b EGBGB zu informieren.