AllgemeinesNovember 23rd, 2020
FiledNovember 23rd, 2020Der Besteller und der Lieferer dürfen ihre Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger gegenseitiger Zustimmung auf Dritte übertragen. Ausgenommen hiervon sind Abtretungen einer Geldforderung gemäß § 354a HGB.