PatenschaftsvereinbarungPatenschaftsvereinbarung • August 14th, 2013
Contract Type FiledAugust 14th, 2013Das Wohnheim und der Patenzahnarzt vereinbaren, dass die zahnärztliche Betreuung der Bewohner des Wohnheims durch den Patenzahnarzt im Sinne des Patenschaftskonzepts der Landeszahnärztekammer Thüringen übernommen wird. Die Betreuung durch den Patenzahnarzt erfolgt für die Bewohner, deren Hauszahnarzt die Betreuung im Wohnheim nicht übernehmen kann oder will und deren Angehörige bzw. die vom Vormundschaftsgericht eingesetzten staatlichen Betreuer die Betreuung durch den Patenzahnarzt wünschen. Das Prinzip der freien Arztwahl bleibt gewährleistet.