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CONDITIONS OF ISSUE
August 12th, 2008
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    August 12th, 2008

Die Pfandbriefe begründen unmittelbare, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Die Pfandbriefe sind nach Maßgabe des Pfandbriefgesetzes gedeckt und stehen mindestens im gleichen Rang mit allen anderen Verpflichtungen der Emittentin aus Öffentlichen Pfandbriefen.