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Anlegerinformation
Treuhandvertrag • April 23rd, 2024

Der Erwerb von Anteilen des AIF erfolgt auf der Basis der jeweils gültigen konstituierenden Dokumente (Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Organisationsstruktur des AIFM/AIF“ und Anhang B „Fonds im Überblick“) sowie der Anlegerinformationen nach Art. 105 AIFMG und das Basisinformationsblatt (das "PRIIP-KID") sowie des letzten Jahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die in den oben genannten Dokumenten enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger genehmigt. Der Vertrieb des AIF richtet sich in Liechtenstein an professionelle Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) sowie an Privatanleger (kann sowohl natürliche als auch juristische Personen umfassen). Für allfällige andere Länder gelten die Bestimmungen gemäss Anhang C „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“.