Vereinbarung betreffend die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden im Kanton Schwyz 1Vereinbarung Betreffend Die Obligatorische Versicherung Der Gebäude Gegen Feuerschaden • August 31st, 2001
Contract Type FiledAugust 31st, 2001Gestützt auf § 1 Abs. 3 der Verordnung über die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 25. März 19812 (Verord- nung) wird zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schwyz und den im Schweizerischen Sachversicherungsverband (SSV) zusammengeschlossenen Gesellschaften, vertreten durch die vom SSV bezeichnete geschäftsführende Gesellschaft, folgende Vereinbarung getroffen: