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Die Verantwortung der Hochschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
June 2nd, 2018
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    June 2nd, 2018

Bund und Länder haben im Juni 2016 eine Verwaltungsver- einbarung zur Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchses1 abgeschlossen. Auf der Basis dieser Vereinbarung werden in zwei Tranchen insgesamt 1000 W1 bzw. W2-Tenure-Track-Professuren für die Dauer von jeweils bis zu acht Jahren ausgelobt und an mit ihren Anträgen erfolgreichen Universitäten und diesen durch das Landes- recht gleichgestellten Hochschulen (nachfolgend Hoch- schulen) im Umfang von insgesamt 1 Milliarde Euro finan- ziert. Da nur W1- bzw. W2-Tenure Track-Professuren damit geschaffen werden, erstaunt beim ersten Hinsehen der Titel der Verwaltungsvereinbarung: „Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, denn die Gruppe der W1- und W2-Professuren ist (bisher) nur ein kleiner Anteil des wissenschaftlichen Nachwuchses. Jedoch haben Bund und Länder mit diesem Inzentiv, durch W1- bzw. W2-Tenu- re-Track-Stellen „für junge Wissenschaftler/innen…. frü- her als bisher eine Entscheidung über den dauerhaften Ver- bleib i