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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung – Advisory und Activation
Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung • January 30th, 2021

StepStone Deutschland GmbH („StepStone“), Völklinger Str.1, 40219 Düsseldorf, Deutschland und der Kunde haben einen Vertrag über Beratungsleistugnen (Advisory und/oder Activation) geschlossen und sind darüber übereingekommen, dass dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Anhang zum Hauptvertrag Bestandteil des Hauptvertrages wird. Mit Wirksamkeit des Hauptvertrages tritt insoweit dieser Vertrag in Kraft und Bedarf zur Wirksamkeit keiner weiteren Unterschrift. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag leiten sich nur ab, soweit der Kunde mit StepStone den Hauptvertrag abgeschlossen hat. Für Leistungen, die nicht als Beratungsleistung