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Ergänzende Bestimmungen (EB)
November 9th, 2009
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    November 9th, 2009

Die Ergänzenden Bestimmungen haben hinsichtlich der AVBWasserV erläuternde und er- gänzende Funktion. Die sich aus der AVBWasser V zwingend ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien des Versorgungsvertrages bleiben ansonsten unberührt.