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Auftragsverarbeitung‌
October 28th, 2020
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    October 28th, 2020

gripsware (für die Zwecke dieses Dokuments auch als „Auftragnehmer“ bezeichnet) übernimmt als Auftragsverarbeiter i.S. von Art. 28 Abs. 3 DSGVO gegenüber dem Kunden als „Verantwortlichem“ i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (für die Zwecke dieses Dokuments auch als „Auftraggeber“ bezeichnet) die nachfolgenden Pflichten mit den nachfolgenden Rechten, wenn und soweit die Leistungen des Auftragnehmers nach dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag unter der an den Auftraggeber als Kunden vergebenen Kundennummer („Hauptvertrag“) auch eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers umfasst. Dieses vorliegende Dokument („AVV“) ist integraler Bestandteil des Vertragswerks.