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Zwischen der Westfälischen Wilhelms-Universität – vertreten durch den Rektor -
August 12th, 2020
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    August 12th, 2020

Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) erbringen wichtige Dienstleistungen in Forschung und Lehre. Die vorliegende Dienstvereinbarung trägt dazu bei, gute Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen, und setzt die Vereinbarungen des Vertrags über gute Beschäftigungsbedingungen vom 06.01.2016 um. Gleichzeitig soll die Dienstvereinbarung eine Arbeitshilfe für WHK, Fachbereiche und Einrichtungen, Verwaltung und Personalrat darstellen und fasst deshalb die wesentlichen Regelungen für den Einsatz wissenschaftlicher Hilfskräfte zusammen.