DATENSCHUTZVEREINBARUNGApril 9th, 2015
FiledApril 9th, 2015Diese Vereinbarung über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß § 11 Abs. 2 Datenschutzgesetz (DSG) 2000 gilt für alle Verträge (Fördervereinbarungen), die das Arbeitsmarktservice im Namen und auf Rechnung des Bundes über den Maßnahmentyp