Der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff. BGBJanuary 31st, 2006
FiledJanuary 31st, 2006Def.: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht. Dabei wird die zeitlich früher abgegebene Willenserklärung Antrag (§ 145 BGB) bzw. Angebot oder Offerte genannt und die später dar auf folgende Willenserklärung Annahme (§§ 146 ff. BGB).