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Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Fernwärmelieferverträge • December 22nd, 2020

Die Stadtwerke Görlitz AG (SWG) versorgen Ihre Kunden im Görlitzer Stadtgebiet mit Fernwärme auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV). Die Versorgungsbedingungen umfassen neben der AVBFernwärmeV insbesondere auch die Preisregelungen, die gemäß § 4 Abs. 2 der AVBFernwärmeV durch diese öffentliche Bekanntmachung geändert werden.