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Leitlinie des Vizerektors/der Vizerektorin für Personal
October 4th, 2011
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    October 4th, 2011

Rechtliche Grundlage für das Instrument der Qualifizierungsvereinbarung (QV) ist der Kollektivvertrag (KollV) und hier insbes § 27, der die Übergänge zwischen den Personalkategorien „Universitätsassis- tent/in“, „Assistenzprofessor/in“ sowie „Assoziiert/r Professor/in“ regelt. In aller Kürze sieht die Rege- lung vor, dass ein/e Universitätsassistent/in durch den Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung zum/zur Assistenzprofessor/in aufsteigt und bei Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung auf die Posi- tion eines/einer Assoziierten Professors/Professorin befördert wird (jeweils auch inkl einer Gehaltsstei- gerung). Das Nichterreichen der Qualifikation führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.